Themen des Erste-Hilfe-Kurses für betriebliche Ersthelfer sind unter anderem:
- Auffinden einer Person
- Notruf absetzen
- Wundversorgung zum Beispiel bei Schnittwunden, Quetschwunden etc.
- Umgang mit Gelenkverletzungen, Prellungen und Knochenbrüchen
- Umgang mit Blutungen/Nasenbluten/Blutstillung
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen/ Vergiftungen
- Herzinfarkt, Schlaganfall, Schock, Diabetes
- lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Seitenlage und Wiederbelebung/AED
- Unfälle durch Strom
- Fremdkörper im Auge, in den Atemwegen etc.
Das Erlernte wird in praktischen Übungen umgesetzt und gefestigt.
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Hier sind 9 Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von 45 Minuten verpflichtend.
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb
• von 12 bis zu 20 anwesenden Versicherten: 1 Ersthelfer
• bei mehr als 20 anwesenden Versicherten, in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
• in sonstigen Betrieben: 10 % der anwesenden Versicherten
• in Kindertageseinrichtungen: 1 Ersthelfer je Kindergruppe
• in Hochschulen 10% der Beschäftigten
Um Ersthelfer zu bleiben, ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Eine Übersicht unser Kurstermine finden Sie
hier!